- Allgemeine Geschäftsbedingungen für
- Anzeigen im Online-Magazin Ärger e.V.
1. "Anzeigenauftrag" im
Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in Ärger e.V.zum
Zwecke der Verbreitung im Internet. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrags gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn Scheidtmann Communications Ltd.,
(im folgenden SC) im Einzelfall nicht widerspricht.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur
Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der
Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Eine Anzeige kann bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text
- aus einer Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu weiteren
Daten auf gleichem oder externem Rechner herstellt (AdLink),
- aus Seiten auf den Rechnern von SC, die Werbeinformationen
und/oder interaktive Anwendungen (z.B. Spiele) enthalten (AdPages). Eine
Anzeige kann aus einem oder mehreren der vorgenannten Elemente bestehen.
5. Der Auftraggeber ist verantwortlich
für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens 3
Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit SC unverzüglich schriftlich
abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Dies gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten
Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.
6. Wird ein Auftrag aus Umständen
nicht erfüllt, die SC nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß SC zu erstatten. Die Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder
teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Darstellung der Anzeige
(vgl. auch Ziffer 8 AGB) Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Läßt SC eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung
sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der SC, seiner gesetzlichen Vertreter und seines
Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
SC darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die
nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden.
8. Ein Fehler bei der
Anzeigendarstellung im Sinne der Ziffer 7 AGB liegt nicht vor, wenn die beanstandete
Darstellung - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser) - durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber -
durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder - durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern
(Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste
hervorgerufen wird.
9. SC wird von ihren vertraglichen
Pflichten frei, soweit sie an deren Erfüllung gehindert wird durch - Arbeitskampf (Streik
oder Aussperrung) - behördliche oder gerichtliche Maßnahmen - oder durch sonstige
Ereignisse höherer Gewalt. SC wird in diesen Fällen alles Zumutbare unternehmen, um eine
ordnungsgemäße Vertragserfüllung dennoch zu ermöglichen. SC wird den Auftraggeber
unverzüglich über den Eintritt des Leistungshindernisses informieren. Kann die Anzeige
in diesen Fällen ganz oder teilweise nicht veröffentlicht werden, so hat der
Auftraggeber Anspruch auf Erstattung eines entsprechenden Anteils der gezahlten
Vergütung. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt nicht für
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
10. SC haftet für die Anzeige im
Außenverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Im Innenverhältnis ist
der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, daß der Inhalt der Anzeige und aus dem
Angebot verzweigende Links den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen genügen und dem
Stand der Technik entsprechen (korrekte Implementierung der jeweiligen technischen
Vorgaben, insbesondere Überprüfung auf Virenfreiheit bei Software). Dies gilt
insbesondere auch für Inhalt und technischen Standard der von ihm benannten
Online-Adressen im Rahmen von AdLinks. Der Auftraggeber stellt SC von allen Kosten und
sonstigen Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher,
strafrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bei ihm entstehen können.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen SC - insbesondere für Folgeschäden -
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässig
herbeigeführte Schäden.
11. Anzeigen werden als solche von SC
mit dem Worten "Anzeige" oder "Werbung" deutlich kenntlich
gemacht.
12. SC behält sich vor,
Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
13. Der Auftraggeber erhält nach
Ablauf des Insertionszeitraumes auf Wunsch die Anzahl der Seitenzugriffe innerhalb von 14
Tagen nach Schaltende als Leistungsnachweis, bei längerer Insertion bis spätestens 10
Tage nach Monatsende.
14. Die Rechnung ist innerhalb der aus
der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. SC kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist SC berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Erfüllungsort ist London, GB. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand London. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand London vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung-
treibenden an die Preisliste von SC zu halten.
b) Die allgemeinen und die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen von SC gelten sinngemäß auch für Aufträge über technische
Sonderaus- führungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch SC
rechtsverbindlich.
c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab
Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von einem Monat nach
Bekanntgabe.
d) Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält SC
sich vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlußtermin zu verlangen.
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