Ärger e.V.
Verbraucherschutz und -beratung
Förderung des demokratischen Staatswesens

Was wir wollen

Haben auch Sie immer mehr Ärger?

In unserem Staat gibt es eine große Menge an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Diese werden durch ein Heer von Beamten und sonstigen öffentlich Bediensteten ausgeführt.

Obwohl es der Bürger, also die arbeitende Bevölkerung ist, die diese Menschen bezahlt, wird der Bürger häufig so behandelt, als hätte er dem öffentlich Bediensteten zu dienen, nicht andersherum. Fälle von Machtmißbrauch durch öffentlich Bedienstete nehmen zu.


Dazu ein paar Beispiele:

Wenn Polizisten mit Schlagstöcken auf wehrlos auf der Straße sitzende Demonstranten einschlagen, erfüllt dies den Straftatbestand der Körperverletzung. Wenn Kollegen danebenstehen und nicht eingreifen, erfüllt dies den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. - Wenn Staatsanwälte in solchen Fällen untätig sind, haben sie offenbar den bei Amtsantritt geleisteten Eid vergessen.

Nur damit keine Mißverständnisse auftreten: Das Sitzen auf der Straße kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen, rechtfertigt aber im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel keinesfalls die Körperverletzung.


Wenn Sie Ihr Auto vor (nicht hinter) einem Haltverbotsschild ordnungsgemäß am rechten Straßenrand abstellen und ein Knöllchen bekommen mit dem Tatvorwurf, Sie hätten Ihr Fahrzeug mitten auf der Straße abgestellt und den fließenden Verkehr behindert, obwohl die Straße noch immer mindestens 7 m breit war, sodaß also jede Behinderung ausgeschlossen war, erfüllt das ganz offenkundig den Straftatbestand der falschen Verdächtigung.


Wenn Sie als Unternehmer im vergangenen Jahr keine Arbeitnehmer beschäftigt haben, dies ordnungsgemäß der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet haben und trotzdem einen Beitragsbescheid in schwindelerregender Höhe erhalten und man Ihnen nach Mahnung und Ihrem sofortigen Verweis auf die ordnungsgemäße Nullmeldung den Gerichtsvollzieher in's Haus schickt, erfüllt dies offenkundig den Straftatbestand des fortgesetzten versuchten Betruges.


Wenn Ihr Kind in der Schule etwas beschädigt und die Schulbehörde bei Ihnen Schadenersatzforderungen anmeldet verbunden mit der Aufforderung, den Schaden anzuerkennen und, so vorhanden, Ihrer Privathaftpflichtversicherung zu melden, fügt man Ihnen, sei es nun aufgund Inkompetenz, Sorgfaltsmangel oder Vorsatz möglicherweise erheblichen Schaden zu!


Aber auch in der freien Wirtschaft gibt es nichts als

Ärger!

Wenn Sie Ihre Darlehnsrate nicht pünktlich bezahlt haben und Ihre Bank Ihnen den "Verzugsschaden" mit 8% berechnet (basiert auf der Annahme, daß man bei pünktlicher Zahlung Ihre Rate zu 8% hätte anlegen können) während man Ihnen bei vorzeitiger Darlehnsrückzahlung vorrechnet, das vorzeitig zurückgezahlte Geld könne nur zu 3% angelegt werden, Sie hätten also für den entstehenden Schaden aufzukommen, der z.B. bei einem vereinbarten Zins von 7% sich auf immerhin 4% beliefe, erscheint die betrügerische Absicht der Bank offensichtlich.


Wenn eine Versicherungsgesellschaft bei einem 400.000 DM Brandschaden (die Art Schaden also, für den man wirklich eine Versicherung braucht) einfach behauptet, es sei Brandstiftung gewesen, Sie so lange prozessieren läßt, bis Ihre Existenz fast zerstört ist und dann "kulanterweise" 200.000 DM anbietet, was für Sie dann der Strohhalm ist, nach dem Sie sicherlich greifen werden, steckt dahinter eiskalte Berechnung und die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, also Betrug!


Wenn die gleiche Gesellschaft kleine Schäden schnell und unbürokratisch ausgleicht und damit Ihren Kunden vorgaukelt, sie seien sehr gut versichert, steckt auch dahinter eiskalte Berechnung: Erstens würde jedes weitere Tun die Kosten und damit den Schaden in die Höhe treiben und zweitens macht ein Kunde, dem man vom ohnehin überhöhten Beitrag einen Bagatellschaden schnell bezahlt hat, auch noch kostenlose Werbung.


Die gezeigten Beispiele machen eines deutlich:

Es muß etwas geschehen!

Und so wurde am 14.09.1997 von sieben Leuten der gemeinnützige Verein Ärger e.V.,Solingen, gegründet.
Wenn Sie wollen, daß etwas geschieht und auch Interesse an dem Beratungsangebot des Vereines haben,
sollten Sie jetzt ordentliches Mitglied werden!
 
Wenn Sie unsere Arbeit mit Geld unterstützen wollen, begrüßen wir Sie gerne als Fördermitglied!
 
Lesen Sie unter Gemeinnützigkeit über die steuerliche
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