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Wurde ein analoges TV-Gerät in Ihren PKW eingebaut?
Oder: Your car supplied with an
analog TV Haben Sie kürzlich bei einem Hersteller oder Vertragshändler
einen Neuwagen gekauft, der mit einem analogen TV-Gerät ausgestattet wurde?
IHR RECHT:
Da es in Fachkreisen seit geraumer Zeit bekannt ist, dass die Möglichkeit zum analogen
Fernsehempfang über terrestrische Antennen etwa im Jahr 2005 entfällt, hätten die Hersteller aufgrund der hohen
Preise ihrer Geräte und des daraus resultierenden schlechten
Preis-/Leistungsverhältnisses die Pflicht gehabt, bei
Vertragsabschluß auf die begrenzte
Nutzungsdauer der Geräte
hinzuweisen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kaufvertrag vor kurzem erst geschlossen wurde und Ihre Region schon sehr bald betroffen ist.
Wurde dieser Hinweis unterlassen, dann dürften dem Kunden Schadenersatzansprüche aus
"Verschulden bei Vertragsschluss" zustehen. - Beachten Sie aber die
regionalen Unterschiede!
Informationen zum geplanten Zeitablauf zur Einführung des
digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T gibts [HIER]
Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit! |
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