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Tips zum Thema Gewinnspiel-0190-Abzocke
Oder: You should not ring a
0190-number for nothing.
Im Jahr 2002 haben uns mehr als 750 Mails
von vermeintlichen Gewinnern von 25.000 Euro
erreicht.
Allen Absendern ist gemein, dass sie eine Gewinnmitteilung
von einem -wohl nur angeblich- in Österreich ansässigen Unternehmen erhalten haben.
Darin wird blickfangmäßig der Eindruck
erweckt, man habe 25.000 Euro gewonnen.
Weiter wird der Eindruck erweckt, die Sache sei eilbedürftig. Liest man den Text der
Mitteilung sorgfältig durch, dann stellt sich heraus, daß der E mpfänger nur einen ANTEIL von 25.000 Euro gewonnen haben soll.
Die Höhe des Anteils bestimmt sich durch die Zahl der Personen, die
den Gewinn -eilig- unter einer 0190-8 Rufnummer (1,86Euro/Minute) "abrufen".
Gewinne unter 1 Euro werden aus Kostengründen nicht ausgezahlt.
RECHTSLAGE:
§ 661a BGB
-Gewinnzusagen. Ein Unternehmer, der
Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die
Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis
gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.
Dazu sind inzwischen mehrere Urteile
von Obergerichten bekannt, aus denen sich ergibt, dass
- für eine Klage das für den Wohnsitz
des Gewinners zuständige inländische Gericht selbst dann zuständig ist, wenn der
Versender seinen Sitz in einem anderen EG-Mitgliedsland hat;
- dem Gewinner in jedem Fall der volle
Gewinn zusteht, wenn blickfangmäßig für den vollen Gewinn geworben wird.
KOMMENTAR:
(us) So erfreulich solche Urteile
auch sein mögen, darf doch nicht übersehen werden, dass es hier keinesfalls ausreichend
ist, Recht -lediglich- zugesprochen zu bekommen. Für den Erfolg des einzelnen Gewinners
ist vielmehr notwendig, das zugesprochene Recht auch durchsetzen zu können.
Hier sind aber erhebliche Zweifel
angebracht, dass dies gelingen kann.
So sind hier auch noch keine Fälle
bekannt geworden, wo der Gewinn tatsächlich gezahlt wurde.
Würden sich 750 vermeintliche
Gewinner - wie vielfach gewünscht - zu einer "Sammelklage" zusammenschließen
und hätten damit vor Gericht Erfolg, so müßte das beklagte Unternehmen 18.750.000 Euro
an Gewinnen auszahlen und hätte weitere 3.121.500 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zu
übernehmen.
Ob die das können???
Realistisch wird man wohl
eher davon ausgehen können, dass man nichts
bekommen wird, dafür aber die eigenen Anwalts- und
Gerichtskosten in Höhe von je etwa 2.548 Euro
bezahlen muß.
Ob das sinnvoll ist???
Der Rechtsanwalt, der 750
Kläger zu einer "Sammelklage" bewegen kann, darf sich ein Honorar von insgesamt
1.029.000 Euro in die Tasche stecken. Honorare für -vermutlich
vergebliche- Vollstreckungs- maßnahmen noch nicht
mitgerechnet.
BEURTEILUNG von Ärger e.V.:
Zu unserer Überzeugung steht fest,
dass es bei diesen Gewinnmitteilungen von vornherein nur darum geht, die Adressaten zu
einem Anruf unter der erwähnten 0190-8-Nummer zu bewegen, während die Absicht einen
Gewinn auszuzahlen nie bestand.
Damit
- sehen wir den Straftatbestand
des Betrugs
und der arglistigen Täuschung als erfüllt an;
- ist der 0190-Betreiber
möglicherweise Beihilfeleistender;
- dürfte der durch die Nutzung
der 0190-Nummer geschlossene Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar und nach Anfechtung insoweit keine Zahlung zu leisten
sein;
- dürfte das Ganze ein Fall
für die Staatsanwaltschaft sein.
TIPS von Ärger e.V.:
- Machen Sie sich keine allzu
großen Hoffnungen wegen der vermeintlichen Stärkung von Verbraucherrechten durch Einführung des § 661a BGB.
- Gewinnmitteilungen der oben beschriebenen Art werden auch weiterhin in der Regel das Papier nicht wert sein, auf
dem sie gedruckt wurden.
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung
haben und Sie und viele andere eine Deckungszusage für die nach der Rechtslage
mögliche Klage
bekommen, wird es zu Beitragssteigerungen kommen, weil auch die Rechtsschutzversicherung auf ihren
Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn die Vollstreckung fehlschlägt.
- Gewinnmitteilungen der oben beschriebenen Art gehören im Regelfall nach wie vor in die Tonne!
Beachten Sie bitte unsere
folgenden Abstimmungen zum Thema
Vielleicht berichten Sie uns kurz über IHRE Erfahrungen?
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