Mieterhöhungen wegen Entfall der 20% Kappungsgrenze
(us) Die Wohnungsmieten steigen ins Uferlose.
Das müßte man jedenfalls befürchten, wenn man jüngsten Pressemeldungen Glauben
schenkte.
In den Meldungen wird der Eindruck erweckt, man könne die
Mieten nunmehr nach Gutdünken erhöhen, wenn die 30%-Marke nicht überschritten wird.
Das ist nicht der Fall!
Richtig ist vielmehr, daß ein Erhöhungsverlangen nach dem
Gesetz über die Regelung der Miethöhe, MHG [herunterladen] nach wie vor auch begründet werden muß, was im Regelfall durch
Bezugnahme auf einen Mietpreisspiegel, wie er für die meisten Gemeinden aufgestellt wird,
geschieht. Alternativ ist auch die Bezugnahme auf die Mieten von drei Vergleichswohnungen
oder auf ein Mietwertgutachten möglich.
Die Bezugnahme auf einen Mietspiegel hilft im Falle eines
Rechtsstreits möglicherweise dann nichts, wenn der Mietspiegel nicht nach anerkannten
statistischen Verfahren ordnungsgemäß erstellt, sondern lediglich AUSGEHANDELT wurde.
Daß die Regressionsanalyse ein anerkanntes Verfahren ist,
kann drei Gerichtsentscheidungen entnommen werden:
AG Frankfurt/M. - 33 C 58/92-50 - Urteil vom 21.08.92
LG München I - 14 S 493/91 - Urteil vom 25.09.91
LG Frankfurt/M. - 2/11 S 202/92 - Urteil vom 03.11.92
Gegen einen Anstieg der Mieten ins Uferlose spricht auch die
Tatsache, daß immer mehr Wohnungen leerstehen. Ein Blick in den Anzeigenteil der
Tageszeitungen zeigt, daß es in der Mehrzahl teure Wohnungen sind, die leerstehen.
Der ständige Anstieg der Arbeitslosigkeit läßt die
Menschen vorsichtiger werden.
Vermieter sind gut beraten, wenn sie bei ihren
Erhöhungsverlangen Zurückhaltung üben, denn:
80% von ETWAS sind
besser als 100% von NICHTS
- der Erhaltung des sozialen Friedens dient es außerdem.
Falls Ihre Miete dennoch steigt: Möglicherweise haben Sie
einen Anspruch auf Wohngeld oder (auch ergänzende) Sozialhilfe.
Wenn deutsche Großunternehmen, die alljährlich
Millionengewinne machen, Sozialhilfe *) bekommen, gibt es keinen Grund, daß Verbraucher
sich deswegen schämen müßten.
*) Die heißt dann nur anders: -Fördermittel oder
Subventionen.
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