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Mieterhöhungen wegen Entfall der 20% Kappungsgrenze

(us) Die Wohnungsmieten steigen ins Uferlose. Das müßte man jedenfalls befürchten, wenn man jüngsten Pressemeldungen Glauben schenkte.

In den Meldungen wird der Eindruck erweckt, man könne die Mieten nunmehr nach Gutdünken erhöhen, wenn die 30%-Marke nicht überschritten wird.

Das ist nicht der Fall!

Richtig ist vielmehr, daß ein Erhöhungsverlangen nach dem Gesetz über die Regelung der Miethöhe, MHG   [herunterladen]    nach wie vor auch begründet werden muß, was im Regelfall durch Bezugnahme auf einen Mietpreisspiegel, wie er für die meisten Gemeinden aufgestellt wird, geschieht. Alternativ ist auch die Bezugnahme auf die Mieten von drei Vergleichswohnungen oder auf ein Mietwertgutachten möglich.

Die Bezugnahme auf einen Mietspiegel hilft im Falle eines Rechtsstreits möglicherweise dann nichts, wenn der Mietspiegel nicht nach anerkannten statistischen Verfahren ordnungsgemäß erstellt, sondern lediglich AUSGEHANDELT wurde.

Daß die Regressionsanalyse ein anerkanntes Verfahren ist, kann drei Gerichtsentscheidungen entnommen werden:

AG Frankfurt/M. - 33 C 58/92-50 - Urteil vom 21.08.92
LG München I - 14 S 493/91 - Urteil vom 25.09.91
LG Frankfurt/M. - 2/11 S 202/92 - Urteil vom 03.11.92

Gegen einen Anstieg der Mieten ins Uferlose spricht auch die Tatsache, daß immer mehr Wohnungen leerstehen. Ein Blick in den Anzeigenteil der Tageszeitungen zeigt, daß es in der Mehrzahl teure Wohnungen sind, die leerstehen.

Der ständige Anstieg der Arbeitslosigkeit läßt die Menschen vorsichtiger werden.

Vermieter sind gut beraten, wenn sie bei ihren Erhöhungsverlangen Zurückhaltung üben, denn:

80% von ETWAS sind besser als 100% von NICHTS
- der Erhaltung des sozialen Friedens dient es außerdem.

Falls Ihre Miete dennoch steigt: Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld oder (auch ergänzende) Sozialhilfe.

Wenn deutsche Großunternehmen, die alljährlich Millionengewinne machen, Sozialhilfe *) bekommen, gibt es keinen Grund, daß Verbraucher sich deswegen schämen müßten.

*) Die heißt dann nur anders: -Fördermittel oder Subventionen.


 

 

 

 

 

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