Grundsätzliches zum Umgang mit dem Immobilienmakler
Oder: You should not trust every realtor. Immer wieder findet sich in unserem Forum die Frage nach der
Provisionszahlungspflicht. Das gibt Anlaß zu ein paar
grundsätzlichen Hinweisen:
Zunächst ist zu prüfen, ob
ein Maklervertrag, wie er in den §§ 652 bis 654 BGB geregelt ist, überhaupt zustande
gekommen ist.
Wurde aufgrund einer Zeitungsanzeige, die den Hinweis auf die Maklereigenschaft und den
Hinweis auf die vom Erwerber (bei Mietobj.:Mieter) bei Vertragsabschluß zu zahlende
Courtage enthielt, ein Exposé angefordert, so wird man vom Zustandekommen eines
Maklervertrages ausgehen können.
Erhält der Interessent dann das Exposé und stellt fest, daß er die angebotene
Vertragsabschlußmöglichkeit schon kennt, so wird es sinnvoll sein, dem Makler dies unter
Darlegung der Umstände unverzüglich in beweisbarer Form mitzuteilen.
(Einschreiben/Rückschein)
Kennt der Interessent die Vertragsabschlußmöglichkeit noch nicht und schließt sodann
einen Vertrag ab, so wird ohne weiteres die NACHWEISPROVISION
fällig.
ACHTUNG: Dafür ist eine über das
Zuschicken des Exposés hinausgehende Tätigkeit (LEISTUNG)
des Maklers NICHT nötig.
Kannte der Interessent die Vertragsabschlußmöglichkeit schon von einem anderen Makler
und waren die ursprünglichen Konditionen nicht gravierend anders, so ist BESONDERE VORSICHT GEBOTEN:
Nimmt der Interessent dann die VERMITTLUNGSdienste
des zweiten Maklers in Anspruch, (wozu in de r Regel nötig ist, daß die Vertragsparteien sich unter der VERMITTLUNG des Maklers im Wege des gegenseitigen
Nachgebens über die Vertragskonditionen EINIGEN) so kann es passieren, daß er an den
ersten Makler die NACHWEISprovision zahlen
muß und an den zweiten Makler die VERMITTLUNGSprovision.
Bei nur EINEM Makler können NACHWEIS- und VERMITTLUNGSprovision
nicht nebeneinander anfallen.
KOMMENTAR:
(us) Es wäre
wünschenswert, wenn man für die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO (Maklererlaubnis)
einen FACHKUNDENACHWEIS erbringen müßte.
Immerhin werden unter Mitwirkung
von Maklern (idealerweise: VERMITTLUNG und umfassende AUFKLÄRUNG und BERATUNG) häufig Geschäfte in einer Größenordnung abgeschlossen, deren Tragweite und
Auswirkungen von den Vertragsparteien kaum überblickt werden können.
Vielleicht berichten Sie uns kurz über IHRE Erfahrungen? |