|
-
- +
Ärger e.V.
- + Geld
- + Interaktiv
- + Politik
- + Recht
- + Stellenmarkt
- + Unterhaltung
- + Verein
-
- + Impressum
-
- +
ANZEIGE
|
|
|
|
Umtausch gefällig? Kaum ist das Fest der Freude vorbei, dann geht landauf landab das
große Umtauschen los.
Doch :
Ein allgemeines RECHT
auf Umtausch gibt es nicht!
Ist man sich also beim Kauf nicht sicher, ob beispielsweise
ein Kleidungsstück die richtige Größe hat oder den Geschmack des Beschenkten trifft,
dann ist es sinnvoll, nach den Umtausch- möglichkeiten zu fragen, die der Händer seinen
Kunden (freiwillig) einräumt.
Folgende Varianten sind häufig anzutreffen:
- KEIN Umtausch (verbraucherunfreundlich, aber rechtmäßig,
denn es gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten)
- Umtausch gegen
ein gleichwertiges Stück (kulant)
- Rückgabe gegen Warengutschein
(kulant)
- Rückgabe gegen Geld
(sehr kulant)
KOMMENTAR:
(us) Alle o.g. Varianten sind erklärlich:
- Bieter der Händler KEINEN Umtausch, dann entstehen aus
betriebswirtschaftlicher Sicht auch keine weiteren Kosten und der Gewinn bleibt
ungeschmälert.
Kehrseite der Medaille:
Der Kunde ist unzufrieden und kommt nicht wieder.
- Hier entsteht Arbeitsaufwand, der aus betriebswirtschaftlicher
Sicht den Gewinn schmälert.
- Hier gilt das gleiche, wie bei 2.
- Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bleiben hier am Ende nur
Kosten über, die rein rechnerisch von allen anderen Kunden mitgetragen werden müssen
oder den Gewinn schmälern.
Vorteil für den Händler:
Hier ist der Kunde zufrieden und kommt nicht nur gerne wieder, sondern nimmt
gegebenenfalls sogar kleine Unannehmlichkeiten in Kauf.
Damit dürfte langfristig betrachtet der Vorteil den Nachteil überwiegen.
Vielleicht berichten Sie uns kurz über IHRE Erfahrungen? |
-
|