Fahrerflucht ein Kavaliersdelikt?
Oder: Failure to stop after an accident may cause mighty problems(us) In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen über
Verkehrsunfälle, bei denen sich der Verursacher aus dem Staub macht, ohne sich um die
Folgen zu kümmern.
Dem wird häufig die Idee
zugrundeliegen, man würde seinen Schadenfreiheitrabatt dadurch nicht verlieren und sich
auch Unannehmlichkeiten ersparen, wie sie sich aus polizeilichen Vernehmungen und der
zeitweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis ergeben.
Wer dann ermittelt wird, hat die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht:
Bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht (§ 142 StGB,
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu
drei Jahren Freiheitsstrafe. - Strafverfahren können teuer
sein.
Mußte der Täter damit rechnen, daß bei dem Unfall ein
Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender
Schaden entstanden ist, so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von
Kraftfahrzeugen anzusehen.
Dann ist der Führerschein weg. (§
69 StGB)
- In günstigen Fällen nur 6 Monate - in ungünstigen Fällen bis zu
lebenslänglich.
Wird die Fahrerlaubnis für länger als 12 Monate entzogen,
so muß diese ggf. NEU gemacht werden - mit allen Pflichtstunden. - Das kann teuer werden.
Möglicherweise wird vor Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
ein psychologisches Gutachten verlangt. Auch das ist teuer.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt auch eine
Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung dar.
Die Versicherung reguliert zwar den angerichteten Haftpflichtschaden, holt sich das
Geld aber vom Täter wieder - nach aktuellen AKB (§7(IV)) bis
zu 2.500 EUR bzw. 5.000 EUR.
Achtung: War der Schaden nicht höher, als
die Rück- forderung der Versicherung, so ist der Schadenfreiheitsrabatt
trotzdem weg!!!
Achtung: In
leichten Fällen von Fahrerflucht arbeitet die Staatsanwaltschaft mit einem sogenannten Strafbefehl:
Wer, obwohl er sich unschuldig fühlt, bezahlt, um sich
weiteren Ärger zu ersparen, hat damit seine Schuld eingestanden - auch für die
Kraftfahrtversicherung! - Folgen: siehe oben
Spätestens bis hierhin sollte jedem deutlich geworden sein
- Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
- Fahrerflucht lohnt sich nicht
KOMMENTAR
(us) Viele nächtliche Unfälle mit
Personenschaden sind darauf zurückzuführen, daß Fußgänger - vor allem im
Winter - unbeleuchtet mit dunkler Kleidung über unbeleuchtete Straßen oder an ihnen entlang
laufen. Es wäre zu fordern, daß Fußgänger ihre Sichtbarkeit im Dunkeln mit geeigneten Mitteln, wie sie längst im Handel
erhältlich sind, fördern müssen.
Wer ohne solche Mittel in dunkler
Kleidung nachts am Straßenverkehr teilnimmt, hat damit billigend in Kauf genommen, von
einem Fahrzeugführer zu spät erkannt zu werden und sollte an einem ggf. entstehenden
Schaden erhebliche Mitschuld bekommen.
Der Autoscheinwerfer, der eine dunkle
Fläche ohne Hilfsmittel zum Leuchten bringt und damit erst sichtbar macht, wurde nämlich
noch nicht erfunden.
StGB = Strafgesetzbuch
AKB = Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Bitte beachten Sie, daß verbindlich
allein der Gesetzestext ist.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden
Sie sich bitte an die Polizei. |