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Wichtige Hinweise zum Thema
Zwangsversteigerung
Oder: You should not bid in a auction without knowing the facts. In Deutschland mehren sich die Fälle, in denen Immobilien unter den Hammer
kommen. Die Gründe sind vielfältig.
In den meisten Fällen betreibt eine Bank das Verfahren, weil der Eigentümer seine
Darlehnsrate nicht mehr bezahlen kann und es versäumt hat, sich frühzeitig um eine einvernehmliche Lösung
mit der Bank zu bemühen.
TIP: Wenn ein Sachbearbeiter in der Bank
nicht so recht will, kann ein Gespräch mit dem Vorstand wahre Wunder wirken.
Doch VORSICHT: Ein solches Gespräch will
gut vorbereitet werden. Dabei sind Lösungsvorschläge gefragt, die detailiert und
überzeugend vorgetragen werden wollen. Wer das nicht kann, sollte fachkundige Hilfe in
Anspruch nehmen.
Ärger e.V. steht seinen Mitgliedern hier zur
Seite.
In anderen Fällen betreibt ein sonstiger Gläubiger das Verfahren, nachdem er zuvor
die Eintragung einer Sicherungshypothek erreicht hat. Sicherungshypotheken werden stets an
letzter Rangstelle eingetragen, also hinter allen schon bisher eingetragenen Gläubigern.
TIP: Wer als Gläubiger aus dieser Position die Zwangsversteigerung betreibt, hat
besonders schlechte Karten,
wenn die vorrangigen Grundschulden schon den Wert des Objekts erreichen und die
vorrangigen Gläubiger dem Verfahren nicht
beitreten.
In diesem Fall wäre von einem Bieter im Versteigerungstermin bereits ein Mindestgebot in Höhe der Summe sämtlicher
vorrangiger Grundschulden nebst Zinsen und Verfahrenskosten
abzugeben, gleichgültig, um den wievielten Versteigerungstermin es sich handelt.
Da im Regelfall das Objekt vor dem Versteigerungstermin nicht
besichtigt werden kann, würde der Bieter die "Katze im
Sack" kaufen, was mit erheblichen Risiken
verbunden ist.
Dies gilt umso mehr, wenn der Wertfestlegung
des Gerichts ein falsches Gutachten zugrunde
gelegt worden ist, ....
Ärger e.V. ist ein Fall bekannt, wo ein Rechtspfleger -offenbar Mitglied der
deutschen Rechtspflegemafia- bei einem öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen ein falsches
Gutachten in Auftrag gegeben hat:
In dem hier bekannten Fall wurde dem
Gutachter die Genehmigung erteilt, den Verkehrswert
einer Bestandsimmobilie (Eigentumswohnung) festzustellen, ohne
diese zu besichtigen.
Da nach den einschlägigen Rechtsvorschriften bei der Verkehrswertermittlung alle wertbeeinflussenden
Umstände zu berücksichtigen sind, ist die Gutachtenerteilung ohne Feststellung dieser Umstände natürlich nur im
Wege der Falschbeurkundung im Amt
möglich.
Im Klartext: Kann der Gutachter eine
Bestandsimmobilie beispielsweise nicht besichtigen und werterhöhende
und wertmindernde Tatsachen deshalb nicht
feststellen, dann muss er die Erstattung eines Gutachtens ablehnen.
Der Rechtspfleger hat nicht die Kompetenz die
einschlägigen Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen.
Wenn das Gericht in diesem Fall versucht,
sich vor der Verantwortung aus der Verwendung eines falschen Gutachtens dadurch
freizuzeichnen, dass es -lediglich- darauf hinweist, der Gutachter habe das Objekt nicht
besichtigt, ist das eine höchst fragwürdige Praxis,
die gleichwohl in der Realität dazu führen wird, dass alle daraus Geschädigten auf dem
zu erwartenden Schaden sitzen bleiben.
MERKE: Zwischen allen Angehörigen der deutschen
Rechtspflegemafia gilt das Krähenprinzip
KOMMENTAR:
(us) Derartige Risiken sollte nur
eingehen, wer Geld im Überfluss hat. - Dafür ein aktuelles Beispiel:
In dem hier bekannten
Fall erhöht sich der Einstandspreis von mindestens ca. 163.000
EUR für einen erfolgreichen Bieter wie folgt:
- um schätzungsweise mindestens
15.000 EUR für die Fertigstellung des Objekts nebst Beseitigung von Hausschwamm und Schimmelpilz
- um ca. 3360 EUR für einen Anteil an
laufenden Zwangsverwaltungsverfahren
- um ca. 6840 EUR für einen Anteil an
einem bereits laufenden Räumungsklageverfahren (1. Instanz)
- um ca. 9247 EUR für einen Anteil am
zu erwartenden Berufungsverfahren
Bei einer Gesamtsumme von (bis
hierher) 197.447_EUR dürfte sich angesichts des vom "Gutachter" gewürfelten
Werts von etwa 170.000_EUR ein Engagement kaum lohnen.
Hier kommt hinzu, dass ernsthaft
bezweifelt werden muss, dass die übrigen Miteigentümer in der Lage sein werden, ihren
Anteil an den vorgenannten Verfahren und Kosten in Höhe von schätzungsweise 52.000_EUR
zu tragen.
Damit ist Ärger auf Jahre hin
vorprogrammiert.
Vielleicht berichten Sie uns kurz über IHRE Erfahrungen?
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